Mehr Kontrolle über Daten für EU-Bürger

  • von Redaktion datenschutz.immobilien
  • 25 Jan., 2019

Erklärung der EU-Kommission zum Europäischen Datenschutztag

Der Europäische Datenschutztag wird am 28. Januar 2019 begangen. Das ist Anlass für die EU-Kommission auf die Datenschutzgrundverordnung in Europa zu blicken und ein zufriedenes Fazit zu ziehen. 

Besteht Grund zur Zufriedenheit?

Viele werden sagen, dass es sich die EU-Kommission zu leicht macht, wenn sie mit Zufriedenheit auf die DSGVO blickt und resümmiert, dass sich die positiven Auswirkungen der europaweit einheitlichen Verordnung abzeichnen. In einem Punkt hat die EU-Kommission aber recht, wenn sie nämlich feststellt, dass den EU-Bürgern mehr Kontrolle über ihre Daten zurückgegeben wird. Und das ist das wesentliche Anliegen der Verordnung. 

Unternehmen sind gefordert die DSGVO anzuwenden

Deshalb sind die Unternehmen gefordert, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten, sich aktiv mit dem Datenschutz beschäftigen und es so richtig wie möglich in der Anwendung der DSGVO zu machen. Unsicherheiten im Umgang mit den Vorschriften werden schrittweise ausgeräumt und dürfen keine Entschuldigung dafür sein, nichts zu tun. 

Erklärung der EU-Kommission

Die Erklärung des Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Timmermans, und anderen Spitzen der Kommission im Wortlaut:

„Der diesjährige Datenschutztag wird acht Monate nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 begangen. Wir sind stolz darauf, über die weltweit strengsten und modernsten Datenschutzvorschriften zu verfügen, mit denen wir global neue Standards setzen.

Der Fall Facebook/Cambridge Analytica und die jüngsten Datenschutzverletzungen zeigen, dass wir richtig handeln. Es geht nicht nur um den Schutz unserer Privatsphäre, sondern auch darum, unsere Demokratien zu schützen und die Nachhaltigkeit unserer datengesteuerten Volkswirtschaften sicherzustellen.

Eines der Hauptziele der Datenschutz-Grundverordnung besteht darin, die Handlungskompetenz der Menschen zu stärken und ihnen mehr Kontrolle über eine der wertvollsten Ressourcen der modernen Wirtschaft – ihre Daten – zu geben. Wir können dieses Ziel nur erreichen, wenn sich die Menschen ihrer Rechte und der Folgen ihrer Entscheidungen vollständig bewusst sind.

Bereits jetzt zeichnen sich die positiven Auswirkungen der neuen Vorschriften ab. Die Bürgerinnen und Bürger sind sich der Bedeutung des Datenschutzes und ihrer Rechte stärker bewusst geworden – und sie nehmen nun diese Rechte wahr, wie die nationalen Datenschutzbehörden tagtäglich feststellen können. Bislang sind mehr als 95 000 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.

Die Datenschutzbehörden setzen die neuen Vorschriften um und stimmen ihr Vorgehen im Europäischen Datenschutzausschuss besser ab. Sie bieten den Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, sowie den Bürgerinnen und Bürgern Orientierung, indem sie ihnen ihre Rechte und Pflichten erklären.

Die praktische Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ist inzwischen weit fortgeschritten. Zwar sind fünf Mitgliedstaaten in Verzug, doch wir sind zuversichtlich, dass sie ihre Rechtsrahmen schnellstmöglich an die neuen EU-weiten Vorschriften anpassen. Die Kommission wird diesen Prozess weiterhin überwachen, um mögliche Mängel zu beheben und dazu beizutragen, dass die Datenschutzvorschriften so bald wie möglich in der ganzen EU gelten.

Auf internationaler Ebene zeichnet sich ein klarer Trend hin zu modernen Datenschutzvorschriften ab. Dies erleichtert den Datenaustausch und fördert den Handel. Das beste Beispiel hierfür ist der jüngste Erlass unserer gegenseitigen Angemessenheitsfeststellungen in Bezug auf Japan. Damit haben wir den weltweit größten Raum für freie und sichere Datenströme geschaffen. Heute gewährleistet Europa nicht nur in seinem eigenen Hoheitsbereich strenge Datenschutzvorschriften, sondern nimmt auch weltweit eine Vorreiterrolle ein.“

Hintergrund

Im Jahr 2006 führte der Europarat einen Datenschutztag ein, der jedes Jahr am 28. Januar begangen wird.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft (siehe Erklärung). Im Januar 2018 veröffentlichte die Kommission einen Leitfaden, um die reibungslose Anwendung der seit dem 25. Mai 2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen in der gesamten EU zu erleichtern. Darüber hinaus richtete die Kommission ein neues Online-Tool ein, um Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürger über die neuen Vorschriften zu informieren.

Im Januar 2017 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über Datenströme und Datenschutz, in der die Strategie der EU im Bereich der internationalen Datenströme und des Datenschutzes dargelegt wird. Der Erlass des Angemessenheitsbeschlusses in Bezug auf Japan am 23. Januar 2019 ist ein erstes greifbares Ergebnis dieser Strategie. Hierdurch werden personenbezogene Daten auf der Grundlage solider Schutzgarantien ungehindert zwischen den beiden Volkswirtschaften fließen können. Die Kommission verhandelt derzeit auch mit Südkorea über einen Angemessenheitsbeschluss. 

Die Kommission wird eine Sensibilisierungskampagne starten, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, dabei zu helfen, ihre neuen Rechte und Pflichten besser zu verstehen. Zudem wird sie im Juni 2019 eine Veranstaltung organisieren, um mit Behörden, Unternehmen und anderen Akteuren ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung Bilanz zu ziehen.


Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-19-662_de.htm

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