Zahl der Bußgeldverfahren nach DSGVO zieht deutlich an

  • von Redaktion datenschutz.immobilien
  • 18 Jan., 2019

Aktuelle Zusammenstellung der Verfahren zeigt starke Zunahme

Viele Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Verantwortliche für den Datenschutz in den Unternehmen fragen sich, wie hoch denn die Bußgelder bei Verletzungen des Datenschutzes ausfallen würden. Und die nächste Frage, die sogleich gestellt wird, ist, ob überhaupt Bußgelder verhängt werden.

Das HANDELSBLATT hat in einem aktuellen Beitrag eine Umfrage unter den Aufsichtsbehörden gestartet und erste Zahlen von laufenden Bußgeldverfahren veröffentlicht.

Ergebnis der Umfrage unter Aufsichtsbehörden:

In den einzelnen Bundesländern sind diverse Bußgeldverfahren anhängig und andere sind bereits abgeschlossen.

  • NRW: 33 Bußgeldverfahren sind abgeschlossen
  • Bayern: 85 Bußgeldverfahren laufen

Es zeigt sich vor allem, dass auch Punkte, die die Immobilienwirtschaft betreffen, im Fokus der Aufsichtsbehörden sind:

  • Videoüberwachung, auch in den Büros
  • unzulässige Nutzung von offenen Verteilern bei E-Mails
  • Übergabe falscher Dokumente an Kunden mit sensiblen Kundendaten

Gerade der letzte Punkt taucht immer häufiger in Beschwerden und Anfragen zum Datenschutz auf. Wie müssen sich Verantwortliche verhalten, wenn ihnen falsche Dokumente übermittelt werden? Derzeit untersuchen die Datenschutzbehörden vor allem Vorgänge im Gesundheitsbereich, wenn dort sensible Daten an falsche Empfänger übermittelt werden. Aber auch die Weitergabe eines falschen Grundbuchauszuges, die Übermittlung von Gehaltsbescheinigungen an falsche Adressaten usw. kann solche Verfahren nach sich ziehen, wenn sich Kunden bei den Aufsichtsbehörden darüber beschweren.

Mitwirkung der Unternehmen bei Datenschutzverletzungen

In diesen Fällen muss unbedingt eine Abwägung erfolgen, ob Rechte von Dritten betroffen und gefährdet sind. Ist dies der Fall, muss eine Datenschutzverletzung bei der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden angezeigt werden.

Unternehmen sollten bei Datenschutzverletzungen vorbeugend tätig werden, eine Anzeige des Vorfalls vornehmen und mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Das kann den Anfall des Bußgeldes mindern.

Hier geht es zu dem Artikel im HANDELSBLATT (bitte klicken). 
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