Neue Datenschutzerklärung allein reicht nicht

  • von Sven R. Johns, Rechtsanwalt
  • 31 März, 2018

Viele Firmeninhaber glauben, dass eine neue Datenschutzerklärung für die Erfüllung der Pflichten nach der DS-GVO ausreicht. Das ist nicht der Fall.

"Ich habe mir ein Paket mit einer neuen Datenschutzerklärung für 99,- EUR gekauft. Wir sind jetzt bestens für die Einführung der neuen Datenschutzvorschriften vorbereitet."

So oder ähnlich höre ich es immer wieder von Immobilienfirmen oder lese dies in Diskussionsbeiträgen in den Sozialen Netzwerken. 

Was ist die Datenschutzerklärung?

Rechtlich betrachtet, ist die Datenschutzerklärung die Erfüllung eines Teils der Informationspflichten der Immobilienfirmen im Internet, wenn nämlich personenbezogene Daten auf der Webseite erhoben und verarbeitet werden. Nach der DS-GVO müssen Kunden zum Zeitpunkt informiert werden, in dem die personenbezogenen Daten verarbeitet werden.  Deshalb erfüllt die Datenschutzerklärung auf der Webseite die wichtige Funktion, dass Kunden darüber informiert werden, welche personenbezogene Daten auf der Webseite verarbeitet werden.

Werden die personenbezogenen Daten jedoch nicht auf der Webseite erheben, z.B. direkt im Ladenlokal, bei einer Besichtigung o.ä., dann hilft die Datenschutzerklärung nicht weiter. Im Ladenlokal oder Büro sind eigenständige Informationspflichten zu erfüllen. 

Viel wichtiger ist jedoch, dass die DS-GVO weitere Pflichten enthält, die die Immobilienunternehmen einhalten müssen, so dass die Einstellung einer Datenschutzerklärung auf der Webseite nicht ausreicht. 

TIPP: Informationspflichten sind ein wichtiger Teil der Pflichten aus der DS_GVO. Aber eben nicht alles. 

WICHTIG: Wer seine Datenschutzerklärung auf der Webseite aktualisiert hat einen Schritt getan, der in Anwendung der DS-GVO wichtig ist. Damit ist aber die To-Do-Liste für Ihr Unternehmen noch nicht abgearbeitet. Datenschutz ist mit der neuen Datenschutzerklärung noch nicht umgesetzt. Das ist nur ein Teil der Informationspflichten, die Sie gegenüber den Kunden haben, von denen die personenbezogenen Daten erfasst werden.
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