Neue Veröffentlichungen zum Datenschutz in der Immobilienwirtschaft

  • von datenschutz.immobilien
  • 09 Juli, 2018

In neuen Aufsätzen erläutert Rechtsanwalt Sven Johns die Umsetzung der DSGVO in den Immobilienunternehmen

Zeitschrift "immobilien & bewerten", Ausgabe Mai 2018
Zeitschrift "Immobilienwirtschaft", Ausgabe Juli 2018 (zur Ausgabe hier klicken)

In den beiden wichtigen Fachzeitschriften für die Immobilienwirtschaft hat Autor Rechtsanwalt Sven R. Johns Fachbeiträge zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung DSGVO publiziert. In dem Beitrag in "immobilien & bewerten" geht es um die Umsetzungspraxis für Bewertungssachverständige. Vielfach gehen Sachverständige davon aus, dass die Anforderungen der DSGVO nicht in gleichem Maß für sie gelten wie für die als Kapitalgesellschaften geführten Vermittlungs- oder Verwaltungsunternehmen. Das ist aber nicht richtig. bewertungssachverständige fallen unabhängig von der Organisationsform auch in den sachlichen Anwendungsbereich der DGSVO und müssen alle Vorschriften als Verantwortlicher genauso einhalten wie die übrigen Firmen in der Immobilienwirtschaft.

Personenbezogene Daten bei der Bewertung

Breiten Raum in dem Aufsatz nimmt die Zusammenstellung der möglichen personenbezogenen Daten ein, die Bewertungssachverständige in Durchführung der Bewertungsaufträge erhalten. Dabei zeigt sich, dass viele sensible Daten gesammelt werden. Bis hin zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei der Bewertung von Pflegeimmobilien oder Gutachten zur Erlangung von Fördermitteln im Bereich des barrierefreien oder -armen Umbaus von Wohngebäuden reichen die personenbezogenen Daten, die aufgenommen und verarbeitet werden. 

Rechtsfragen beim Datenschutz

In der Zeitschrift "Immobilienwirtschaft", Ausgabe Juli 2018 geht es in der Titelstory um den Schutz personenbezogener Daten in den Immobilienfirmen und um die vielfältigen Fragestellungen, denen sich Immobilienfirmen in der Anwendung der DSGVO ausgesetzt sehen. Vor allem die nicht vorhandenen Hinweise von Aufsichtsbehörden zur Auslegung der DSGVO machen den Unternehmen zu schaffen. 

Keine Rechtssicherheit

Deshalb besteht in vielen Praxisfragen aktuell keine Rechtssicherheit. So stellen viele Hausverwaltungen die frage, ob die Beauftragung von Handwerkern eine Auftragsverarbeitung ist oder nicht und ob eine entsprechende Verarbeitungsvereinbarung mit Handwerkern geschlossen werden muss. Rechtsanwalt Sven Johns zu diesem Punkt: "Die Abgrenzung einer Auftragsverarbeitung zur eigenverantwortlichen Tätigkeit beginnt dort, wo die Weisungsbefugnis vorhanden oder eben nicht vorhanden ist. Handwerker sind in der Abarbeitung des Reparaturauftrages nicht weisungsgebunden. Sie bestimmen Mittel und Zweck der Abarbeitung eigenständig. Deshalb liegt aus meiner Sicht keine Auftragsverarbeitung vor, wenn eine Hausverwaltung einem Handwerksbetrieb einen Reparaturauftrag erteilt. Es wäre hilfreich, wenn die Aufsichtsbehörden dazu eine Klarstellung vornehmen würden."

Veröffentlichungen

Zu den beiden Aufsätzen in den immobilienwirtschaftlichen Zeitschriften ist Rechtsanwalt Johns Mitautor der Neuauflage des Lehrbuchs zur Immobilienbewertung aus dem Haus Sprengnetter und verantwortet dort den Abschnitt zum Datenschutz.

von Sven R. Johns, Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter 26. Februar 2019
Das Leistungsschutzrecht und mögliche Uploadfilter werden in der neuen EU-Urheberrechtsreform geregelt und es gibt datenschutzrechtliche Bedenken dagegen.
von Redaktion datenschutz.immobilien 22. Februar 2019
Das Programm des IT-Sicherheitskongresses steht fest.
von Sven R. Johns, Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter 13. Februar 2019
Die Anonymisierung von Daten kann der Löschung entsprechen, wenn kein Personenbezug mehr herstellbar ist und die Maßnahmen zur Anonymisierung vom Verantwortlichen belegt werden.
von Sven R. Johns, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter 30. Januar 2019
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der Betreiber eines E-Mail-Dienstes im Fall der richterlichen Anordnung zur Überwachung von E-Mail-Verkehr die Verbindungsdaten auch dann herausgeben muss, wenn diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgezeichnet werden.
von Redaktion datenschutz.immobilien 30. Januar 2019
Auf der Mietrechtstagung des EBZ in Bochum hat Rechtsanwalt Sven R. Johns zum Datenschutzrecht den Status Quo bei den Erwartungen der Aufsichtsbehörden an die Immobilien- und Wohnungsnternehmen gegeben.
von Sven R. Johns, Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter 29. Januar 2019
Die Ergebnisse der Mobilitätsstudie (im Auftrag von Continental) lassen Rückschlüsse für die Immobilienwirtschaft zu.
von Redaktion datenschutz.immobilien 25. Januar 2019
Die EU-Kommission blickt mit Zufriedenheit auf die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und stellt fest, dass den Bürgern die Hoheit über ihre Daten zurückgegeben worden ist. Jedenfalls dann, wenn die DSGVO richtig angewendet wird.
von Sven R. Johns, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter 19. Januar 2019
Tipps für die Aufgabenliste im Datenschutz und nach der DSGVO für Immobilienfirmen und Verantwortliche im Unternehmen
von Redaktion datenschutz.immobilien 18. Januar 2019
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO? Werden überhaupt Bußgelder verhängt? Ja, wie ein aktueller Beitrag und Umfrage unter Aufsichtsbehörden zeigt
von Redaktion datenschutz.immobilien 10. Januar 2019
Zum Europäischen Datenschutztag lädt die Datenschutzkonferenz zur Veranstaltung mit Themen des europäischen Datenschutzrechts in Berlin ein.
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