Apple-Chef Tim Cook will DSGVO als weltweiten Standard

  • von Sven R. Johns, Rechtsanwalt
  • 26 Okt., 2018

Rede auf der 40. Konferenz der Europäischen Datenschützer

Die DSGVO als weltweiter Standard - Nichts anderes hat TIM COOK, Chef des Tech-Giganten APPLE, auf der 40. Jahrestagung der Europäischen Datenschutzbeauftragten Ende Oktober 2018 in Brüssel vorgeschlagen. APPLE erkenne das Recht auf Datenschutz und Privacy von Beginn an an. Der erste Computer bei APPLE sei nicht in einem Vorstandsbüro entstanden, sondern von Rebellen in einer Garage entwickelt worden. Da liegt die Sympathie für den Schutz von Daten quasi auf der Hand.

Das Loblied auf den Datenschutz

TIM COOK hat den Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem Europäischen Parlament und allen an der Umsetzung der DSGVO Beteiligten während seiner Rede gedankt und das Vorbild gelobt, das mit dieser Verordnung nun vorhanden sei. APPLE würde gern ein ähnlich weitreichendes Gesetz auch in Amerika sehen und unterstützt alle Bestrebungen, den Schutz von persönlichen Daten voranzutreiben. Man könne den Datenschutz nicht hoch genug einschätzen und dürfe den Unternehmen, die Daten sammeln und elektronische Profile über Nutzungsverhalten erstellen, nicht freie Hand lassen. TIM COOK erklärte, dass auf der Basis von Likes und Dislikes täglich Milliardenschwere Investitionen  durchgeführt würden. Jedes einzelne LIKE sei kein Wert an sich, aber die Gesamtheit aller Aktivitäten im Netz führten zu den Profilen, die letztlich gehandelt und als Datensätze verkauft würden. 

In welcher Welt wollen wir leben?

Fast ist man geneigt zu sagen, dass endlich eine prominente Stimme den Datenschutz und den Gedanken, der hinter der DSGVO steht, lobt. Die zentrale Aussage seiner Rede ist die rhetorische Frage an die Politik, Unternehmen und die Nutzer von Daten, in welcher Welt man leben wolle. Natürlich in einer Welt, in der die Daten jedes Einzelnen hoch angesehen und geschützt werden. 

Kritik an der DSGVO ist nicht gerechtfertigt

Dass im Detail Gesetze immer besser gestaltet werden können, ist sicherlich unbestritten, Dass aber versucht wird, den Datenschutz an sich klein zu reden und von Überforderung von Unternehmen zu sprechen, wenn es um den Datenschutz geht, das ist nicht gerechtfertigt. Stattdessen sollten sich Unternehmen ein Beispiel an TIM COOK nehmen und den DATENSCHUTZ in ihren Unternehmen gross schreiben. Die Umsetzung der DSGVO erfordert einige Vorbereitungen, führt dann aber zu mehr Sicherheit für die Daten jedes Einzelnen. 

TIM COOK: 4 Säulen sollte der Datenschutz haben

In seiner Rede hat TIM COOK die vier essentiellen Säulen des Datenschutzes genannt, an dem sich eine gesetzliche Vorgabe und damit auch das handeln von unternehmen orientieren sollten:

1. Minimierung von Daten, die erfasst und verarbeitet werden
2. Transparenz bei der Datenerhebung, so dass Kunden wissen, welche Daten von Unternehmen gesammelt werden
3. Die Datenhoheit muss bei den Nutzern liegen und die unternehmen dies anerkennen
4. Die Daten müssen sicher aufbewahrt und verarbeitet werden

Die Keynote von TIM COOK kann in voller Länge unter diesem Link als Video angesehen werden:

https://www.youtube.com/watch?v=kVhOLkIs20A

Übrigens kommentiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg die Rede von TIM COOK auf der dortigen Webseite und dem Twitter-Account der Behörde wie folgt: "Die Welt als Ganzes wird sich in Richtung Datenschutz bewegen, meint der APPLE-Chef TIM COOK.

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz-darf-nicht-zum-premiumprodukt-werden/
von Sven R. Johns, Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter 26. Februar 2019
Das Leistungsschutzrecht und mögliche Uploadfilter werden in der neuen EU-Urheberrechtsreform geregelt und es gibt datenschutzrechtliche Bedenken dagegen.
von Redaktion datenschutz.immobilien 22. Februar 2019
Das Programm des IT-Sicherheitskongresses steht fest.
von Sven R. Johns, Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter 13. Februar 2019
Die Anonymisierung von Daten kann der Löschung entsprechen, wenn kein Personenbezug mehr herstellbar ist und die Maßnahmen zur Anonymisierung vom Verantwortlichen belegt werden.
von Sven R. Johns, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter 30. Januar 2019
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der Betreiber eines E-Mail-Dienstes im Fall der richterlichen Anordnung zur Überwachung von E-Mail-Verkehr die Verbindungsdaten auch dann herausgeben muss, wenn diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufgezeichnet werden.
von Redaktion datenschutz.immobilien 30. Januar 2019
Auf der Mietrechtstagung des EBZ in Bochum hat Rechtsanwalt Sven R. Johns zum Datenschutzrecht den Status Quo bei den Erwartungen der Aufsichtsbehörden an die Immobilien- und Wohnungsnternehmen gegeben.
von Sven R. Johns, Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter 29. Januar 2019
Die Ergebnisse der Mobilitätsstudie (im Auftrag von Continental) lassen Rückschlüsse für die Immobilienwirtschaft zu.
von Redaktion datenschutz.immobilien 25. Januar 2019
Die EU-Kommission blickt mit Zufriedenheit auf die Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und stellt fest, dass den Bürgern die Hoheit über ihre Daten zurückgegeben worden ist. Jedenfalls dann, wenn die DSGVO richtig angewendet wird.
von Sven R. Johns, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter 19. Januar 2019
Tipps für die Aufgabenliste im Datenschutz und nach der DSGVO für Immobilienfirmen und Verantwortliche im Unternehmen
von Redaktion datenschutz.immobilien 18. Januar 2019
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO? Werden überhaupt Bußgelder verhängt? Ja, wie ein aktueller Beitrag und Umfrage unter Aufsichtsbehörden zeigt
von Redaktion datenschutz.immobilien 10. Januar 2019
Zum Europäischen Datenschutztag lädt die Datenschutzkonferenz zur Veranstaltung mit Themen des europäischen Datenschutzrechts in Berlin ein.
Weitere Beiträge