Klingelschild-Debatte ist falsch

  • von Sven R. Johns, Rechtsanwalt
  • 22 Okt., 2018

Klingelschild fällt nicht unter DSGVO

Die Klingelschild-Debatte in Deutschland ist gar keine - wie lustig.

Was für eine merkwürdige Begebenheit ist da Mitte Oktober 2018 in Sachen DSGVO und Datenschutz in Deutschland passiert?

In Österreich kursiert irgendeine Meldung zu Namen an Klingelschildern und einem Verstoß gegen den Datenschutz und mehrere (!) Verbände der Immobilienwirtschaft greifen das Thema für Deutschland auf.

Empfehlung zur Entfernung von Klingelschildern ignorieren

Sie empfehlen den Vermietern und damit ihren Mitgliedern - im Zweifel die Namen an Klingelschildern zu entfernen. Niemandem ist mit dieser etwas vorschnellen Stellungnahme geholfen.

Klarstellung der Datenschutzbeauftragten

Stattdessen stellen u.a. die Bundesdatenschutzbeauftragte und die Berliner Datenschutzbeauftragte klar, dass gar keine Verarbeitung von Daten bei einem Klingelschild vorliegt und das ganze deshalb gar keinen Raum für die Anwendung der DSGVO gibt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz des Bundeslandes Berlin, MAJA SMOLTCZYK, hat dazu eine eigene Pressemitteilung verfasst. 

Die Stellungnahme der Berliner Beauftragten für den Datenschutz können Sie unter dem folgenden Link lesen:

https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/20181019-PM-Klingelsc...
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Tipps für die Aufgabenliste im Datenschutz und nach der DSGVO für Immobilienfirmen und Verantwortliche im Unternehmen
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Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO? Werden überhaupt Bußgelder verhängt? Ja, wie ein aktueller Beitrag und Umfrage unter Aufsichtsbehörden zeigt
von Redaktion datenschutz.immobilien 10. Januar 2019
Zum Europäischen Datenschutztag lädt die Datenschutzkonferenz zur Veranstaltung mit Themen des europäischen Datenschutzrechts in Berlin ein.
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